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Mike FasoloYellow and Black Modern Media Logo 1

Brucknerallee 39
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166-310 2507
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Mike Fasolo (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Mönchengladbach, 41050 Mönchengladbach

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Ver­sicherungs­makler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld

Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld

Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-J5Y9-ZMBHF-10 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-137-31Z6-97 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-137-75EG-26 (für § 34 i GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Berufsbezeichnung

Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld

Berufsrechtliche Regelungen

- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 
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Renditevergleich verschiedener Anlageklassen 1 Jahr (Stand 15.05.2025)

26%

Dax

7.6%

MSCI World Weltaktienmarkt

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Papierlose Betriebsrente

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HR-Schnittstellen Störfälle auf Knopfdruck
Komplette Digitalisierung Ihrer betrieblichen Vorsorge Zugänge für die Verwaltung der Verträge stehen zur Verfügung Digitale Schnittstellen zu HR-Systemen, wie SAP, Personio, DATEV u.v.m. Elternzeit, Krankheit oder Abgänge können bequem auf Knopfdruck erledigt werden

FAQ

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Wir bieten verschiedene Preismodelle bis zu einem NULLTARIF Modell an. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen bei der Umsetzung und ggfs. Überführung bestehender Verträge hat, besprechen wir die Kosten mit Ihnen. Transparent, fair und kostengünstig.

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Hier gibt es fast keine Einschränkungen. Alle namhaften HR-Softwareanbieter können verbunden werden und sollte keine direkte Schnittstelle vorhanden sein, so gibt es die Möglichkeit auch andere Exportformate zu nutzen.

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Grundsätzlich können alle Verträge nachgebildet werden. Leider gibt es noch wenige Versicherer die keine digitalen Dokumente zur Verfügung stellen, auch hierfür bieten wir eine Lösung an.

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Sie können alle gängigen Prozesse wie Elternzeit, Krankengeldbezug, Anschrift-Änderung, Bezugsrechtsänderung, Abmeldung/Austritt, Beitragsfreistellung uvm. umsetzen oder mit einer sonstigen Einzelnachricht ein Anliegen anstoßen.

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Standardmäßig können betriebliche Altersvorsorge-/ Berufsunfähigkeitsabsicherung, -/ Krankenversicherung und Zeitwertkonten integriert werden.

Ihre Anfrage

Tel: 02166 3 10 25 07

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